Reformierte Kirchgemeinde Wangen an der Aare
Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 10. November 2024, 11:15 Uhr, anschliessend an den Gottesdienst in der Reformierten Kirche, 3380 Wangen a/A
Traktanden:
1. Begrüssung/Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen im Sekretariat des Kirchgemeinderates; Pfarrhaus, Städtli 40 in Wangen an der Aare öffentlich auf und können dort in den kommenden vier Wochen jeweils am Dienstag- und Donnerstagvormittag eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 65 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensfehlern ist an der Kirchgemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).