Für sämtliche Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab dem 13. September 2021 die Covid-Zertifikatspflicht. Eine Ausnahme bilden Gottesdienste und Beerdigungen, bei welchen weniger als 50 Personen (inklusive Redner, Musiker etc.) anwesend sind und regelmässige Anlässe einer festen Gruppe mit weniger als 30 Teilnehmenden. An diesen Anlässen müssen aber die Kontaktdaten erfasst werden. Alle Anlässe mit Zertifikatspficht sind in der Agenda entsprechend gekennzeichnet. Wir bitten Sie, das Zertifikat und einen Ausweis beim Eingang bereit zu halten und bei den andern Anlässen ihre Kontaktdaten zu hinterlassen und sich an die Maskenpflicht zu halten. Jugendliche unter 17 Jahre sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen, Kinder bis 12 Jahre von der Maskenpflicht. Wir danken Ihren für Ihr Verständnis.
Kirchgemeinderat, Pfarramt und Mitarbeitende
Auf Wunsch sind wir gerne bereit, Ihnen zu helfen, ein Zertifikat zu erhalten. Melden Sie sich im dazu im Büro.